QR-Rechnung, eBill und Bankabgleich: Was sich 2026 ändert.

Ab dem 14. November verarbeiten die Banken keine Zahlungen mehr, bei denen die Adresse auf die alte Art erfasst ist. Die Termine, die du dir notieren solltest, was du jetzt prüfen musst und wo du wirklich Stunden zurückgewinnst.

4 Mio.

Personen waren Ende Juni 2026 bei eBill registriert: mehr als die Hälfte der Erwachsenen in der Schweiz.

SIX, August 2026

Kurz gesagt

  • Seit dem 22. November 2025 akzeptiert die QR-Rechnung nur noch strukturierte Adressen: Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort in getrennten Feldern.
  • Ab dem 14. November 2026 müssen alle Zahlungsaufträge strukturierte Adressen enthalten, mindestens mit Ort und Land in getrennten Feldern. Aufträge, die diese Regel nicht erfüllen, werden nicht mehr verarbeitet.
  • eBill hat die Marke von vier Millionen Nutzern überschritten. LSV+ und BDD werden am 30. September 2028 eingestellt.
  • Die Daten kommen bereits in einer Form, die ein Programm lesen kann. Der langsame Schritt ist das Abtippen von Hand.

Quartalsende in einem Treuhandbüro mit vier Leuten, zum Beispiel. Auf dem Schreibtisch liegen die Rechnungen von dreissig Kunden, teils als PDF, teils mit dem Handy fotografiert. Jede QR-Rechnung trägt in ihrem Code bereits die IBAN, die Adressen und meist auch Betrag und Referenz. Jemand tippt das alles von Hand ab, Feld für Feld.

2026 ändern sich die Regeln für Zahlungen in der Schweiz erneut, und das Datum, das du dir notieren solltest, ist der 14. November. Das Abtippen hingegen bleibt, wie es ist, bis jemand beschliesst, es abzuschaffen.

Die QR-Rechnung seit November 2025: nur noch strukturierte Adressen

Die QR-Rechnung hat am 1. Oktober 2022 die Einzahlungsscheine endgültig abgelöst1. Seit dem 22. November 2025 gelten ihre Regeln in der Version 2.3, und die grösste Neuerung betrifft die Adresse.

Im QR-Code steht die Adresse nicht mehr auf zwei freien Zeilen: Strasse, Hausnummer, PLZ und Ort kommen je in ein eigenes Feld, bei deiner Adresse ebenso wie bei der deines Kunden. Zudem sind mehr Akzente und Sonderzeichen erlaubt2.

Wenn du Kunden QR-Rechnungen für wiederkehrende Zahlungen gegeben hast (eine Miete, ein Leasing, einen Jahresbeitrag), müssen jene mit der alten Adresse ersetzt werden: Sie galten nur während einer kurzen Übergangsfrist. Und wenn du Rechnungen mit einem Scanner oder einem Programm einliest, muss es auch die neuen Zeichen lesen können2.

14. November 2026: Der eigentliche Stichtag betrifft die Zahlungen

Für die QR-Rechnung tritt am 14. November die Version 2.4 in Kraft. Für Rechnungen in Franken sind keine technischen Anpassungen nötig. Bei Rechnungen in Euro bleiben ab November 2027 nur noch die IBAN mit der internationalen RF-Referenz oder die IBAN mit einer freien Mitteilung1: keine QR-IBAN mit QR-Referenz mehr.

Die Änderung, die alle Unternehmen angeht, betrifft die Zahlungen, die du selbst auslöst. Ab dem 14. November 2026 muss jeder Zahlungsauftrag strukturierte Adressen enthalten, mindestens mit Ort und Land in getrennten Feldern. Zahlungen, die die neuen Regeln nicht erfüllen, können nicht mehr verarbeitet werden3.

Ab demselben Datum gilt nur noch eine Version von ISO 20022, dem Standard, mit dem Programme und Banken Zahlungen und Kontoauszüge austauschen: die Version von 20193. Wenn dein Buchhaltungsprogramm Zahlungen als Datei an die Bank schickt oder elektronische Kontoauszüge einliest, muss es diese Version verwenden.

Die Banken müssen Daueraufträge und Vorlagen im E-Banking bis zum 13. November 2026 anpassen. Schickt dir der Vermieter eine neue QR-Rechnung mit gleichem Betrag und strukturierter Adresse, musst du den Dauerauftrag aktualisieren. Lastschriften über LSV+ und BDD bleiben hingegen bis zu ihrer Einstellung unverändert3.

Vor dem 14. November zu erledigen

  • Frag den Anbieter deines Buchhaltungsprogramms oder dein Treuhandbüro, ob das Programm strukturierte Adressen erstellt und die Bankmeldungen in der Version von 2019 verwendet.
  • In den Lieferantenstammdaten müssen Strasse, PLZ und Ort in getrennten Feldern stehen.
  • Prüfe im E-Banking deine Daueraufträge und gespeicherten Vorlagen, und folge den Anweisungen deiner Bank.
Die Termine im Schweizer Zahlungsverkehr, 2022 bis 2028
WannWas sich ändertWen es betrifft
1. Oktober 2022Die QR-Rechnung ersetzt die EinzahlungsscheineAlle
22. November 2025In der QR-Rechnung nur noch strukturierte AdressenWer Rechnungen ausstellt oder einliest
13. November 2026Die Banken passen Daueraufträge und Vorlagen anWer im E-Banking zahlt
14. November 2026Strukturierte Adressen in allen Zahlungen, nur noch ISO 20022 von 2019Alle Unternehmen
Ende 2026Alle Banken empfangen Instant PaymentsAlle
November 2027Rechnungen in Euro nur noch mit IBAN und RF-Referenz oder freier MitteilungWer in Euro fakturiert
30. September 2028LSV+ und BDD werden eingestelltWer per Lastschrift einzieht
Quellen: SIX, Seiten zu QR-Rechnung, Instant Payments und eBill sowie Factsheets für KMU vom August 2025.

eBill: über vier Millionen Nutzer und der Abschied von LSV+

eBill ist die Rechnung, die direkt im E-Banking des Kunden landet: Er prüft sie und bezahlt sie mit einem Klick. Ende Juni 2026 hat eBill die Marke von vier Millionen Nutzern überschritten, das ist mehr als die Hälfte der Erwachsenen in der Schweiz. 2025 liefen rund 93 Millionen Transaktionen darüber, und 110 Finanzinstitute bieten es an4.

Laut SIX stellen immer mehr KMU ihre Rechnungen auf digital um4. Wenn du Privatpersonen Rechnungen stellst (eine Arztpraxis, eine Garage, eine Musikschule), frag deine Bank oder den Anbieter deines Fakturaprogramms, ob deine Rechnungen auch per eBill verschickt werden können.

Wer per Lastschrift einzieht, etwa ein Fitnesscenter oder ein Verein mit Jahresbeiträgen, muss sich ein weiteres Datum notieren. Seit Sommer 2025 gibt es eBill Direct Debit, das LSV+ und BDD ablöst. Die alten Verfahren werden am 30. September 2028 eingestellt4: Frag am besten jetzt deine Bank, wie der Umstieg funktioniert.

Die Zahlung kommt in zehn Sekunden an, die Verbuchung nicht

Seit dem 20. August 2024 empfangen über hundert Institute, die mehr als 95% der Kundenzahlungen in der Schweiz abdecken, Instant Payments (Sofortzahlungen). Die übrigen Banken folgen ab Ende 20265.

10 Sekunden

oder weniger, rund um die Uhr, an jedem Tag: So lange dauert in der Schweiz eine Sofortzahlung, vom Auftrag bis zur Gutschrift.

SIX, Instant Payments

Das Geld ist schnell. Die Buchhaltung ist es in vielen Unternehmen nicht: Der Kontoauszug wird Ende Monat als PDF geöffnet, und jemand hakt die Bewegungen einzeln ab.

Die Zahlung kommt in zehn Sekunden. Die Verbuchung Ende Monat.

Die Daten sind schon da

Der QR-Code der Rechnung enthält IBAN, Adressen und Referenz. Die Bank liefert dieselbe Referenz in den elektronischen Kontoauszügen zurück, den camt-Dateien, die du statt des PDF im E-Banking herunterlädst. Mit der QR-Referenz ist die Zuordnung einer Zahlung zu ihrer Rechnung ein Vergleich, keine Suche.

Lieferantenrechnungen sind weniger ordentlich: unterschiedliche PDFs, Fotos, ausländische Rechnungen ohne QR-Code. Gesucht sind aber immer die Angaben, die das Mehrwertsteuergesetz verlangt: wer die Rechnung stellt und mit welcher MWST-Nummer, an wen, wann, wofür, Betrag, Steuersatz und Steuerbetrag7. Das ist Lesearbeit, die sich immer wiederholt: Man überlässt sie einem Programm, und für den Menschen bleiben die unklaren Fälle, etwa die Zahlung, die drei Rechnungen abdeckt, ein Storno oder ein unklarer Steuersatz. Besser, man findet sie jeden Morgen in einer einzigen Liste, als dass man erst beim Abschluss darüber stolpert.

Ein Beispiel: die Rechnung in Euro

Ein Sanitärinstallateur aus dem Sopraceneri, im nördlichen Tessin, kauft Fittings bei einem Grosshändler in Como. Die Rechnung kommt in Euro, als PDF, ohne QR-Code, und bezahlt wird vom Frankenkonto aus.

Mit Digitam Invoice wird die Rechnung wie alle anderen gelesen, mit einem Vorschlag für Konto und MWST und einem Prozentwert, der zeigt, wie sicher sich die Automatisierung ist. Sobald die Zahlung im Kontoauszug erscheint, wird der Betrag zum effektiven Kurs der Bank verbucht, nicht zu einem Durchschnittskurs. Ist die MWST des ausländischen Lieferanten unklar, entscheidet der Inhaber oder das Treuhandbüro.

MWST und Aufbewahrung: die Regeln, die bleiben

Die Formate ändern sich, die Pflichten nicht. Die MWST-Sätze betragen 8,1% (Normalsatz), 2,6% (reduzierter Satz) und 3,8% (Sondersatz für Beherbergung), gültig seit dem 1. Januar 20248. Am 29. November 2026 wird über die Finanzierung der AHV mit einer Erhöhung der MWST um 0,4 Prozentpunkte ab 2028 abgestimmt9. Wird die Vorlage angenommen, müssen Rechnungsvorlagen, in denen die 8,1% von Hand eingetragen sind, einzeln korrigiert werden: Besser, der Satz ist im Programm als Einstellung hinterlegt.

Seit 2025 können Unternehmen mit einem Umsatz bis CHF 5’005’000 die jährliche MWST-Abrechnung beantragen, bis Ende Februar über das ePortal der ESTV10. Eine Abrechnung pro Jahr ist aber nur dann eine Erleichterung, wenn die Buchhaltung das ganze Jahr über in Ordnung bleibt: Die Ratenzahlungen an die ESTV sind trotzdem fällig.

Die Buchhaltungsunterlagen müssen zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres aufbewahrt werden11, und dafür braucht es kein Papier:

«Die Geschäftsbücher und die Buchungsbelege können auf Papier, elektronisch oder in vergleichbarer Weise aufbewahrt werden, soweit dadurch die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen und Sachverhalten gewährleistet ist und wenn sie jederzeit wieder lesbar gemacht werden können.»

In der Praxis heisst das: Das Original, ob PDF oder Foto, muss mit seiner Buchung verknüpft bleiben und sich zehn Jahre lang öffnen lassen. Wenn du die Rechnungen einem Programm überlässt, lass dir schriftlich bestätigen, wo die Originale landen.

Eine Frage, die wir oft hören: Ist die E-Rechnung Pflicht? In der Schweiz verpflichtet kein Gesetz zwei private Unternehmen, untereinander elektronische Rechnungen auszutauschen. Die Pflicht gilt seit 2016 für Lieferanten des Bundes, bei Aufträgen über CHF 5’00012. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung: Für deinen konkreten Fall frag dein Treuhandbüro.

Wo anfangen, und wer freigibt

Die Termine im November klärst du mit deinem Softwareanbieter und deiner Bank. Das Abtippen wirst du auf einem anderen Weg los, und der beginnt damit, dass du es misst.

  1. Zähl nach. Notiere einen Monat lang, wie viele Rechnungen eingehen und wie viele Minuten jede kostet, den Abgleich mitgerechnet.
  2. Lade die richtige Datei herunter. Den Kontoauszug im Format camt.053 statt als PDF, und die Anzeigen camt.054, wenn bei dir viele QR-Rechnungen bezahlt werden.
  3. Leg fest, wer freigibt. Eine bestimmte Person, bis zu einem festgelegten Betrag. Am Anfang ist es am besten, wenn sie alles freigibt.
  4. Gib nur ab, was sich wiederholt. Bankspesen, Abos, der Stammlieferant unter einem Schwellenwert. Neue Lieferanten, hohe Beträge und unklare MWST bleiben bei einem Menschen.

Genau so arbeitet Digitam Invoice: Es liest Schweizer und ausländische Rechnungen in jeder Währung, gleicht sie mit den Kontoauszügen ab (camt, Excel oder CSV) und schlägt Konto und MWST mit einem Sicherheitswert in Prozent vor. Am Anfang gibst du alles frei, danach entscheidest du, was es selbst verbucht. Es verbindet sich mit dem Buchhaltungsprogramm, das du schon nutzt, von Abacus bis bexio, und für Treuhandbüros hat jedes Mandat seine eigenen Regeln.

Wann es sich nicht lohnt

  • Du erhältst nur wenige Rechnungen pro Monat und verbuchst sie in einer Viertelstunde: Dein Buchhaltungsprogramm reicht.
  • Dein Programm liest die QR-Rechnung bereits, ordnet Zahlungen über die QR-Referenz zu, und Rechnungen ohne QR-Code hast du nur wenige: Hol erst das Beste aus dem heraus, was du hast, bevor du etwas dazunimmst.

Wenn du sehen willst, wie eine Automatisierung diese Arbeit mit ganz normalen Rechnungen erledigt, buch die Demo von Digitam Invoice.

Quellen

  1. QR-bill (auf Englisch). SIX Group, Seite zur QR-Rechnung mit den Implementation Guidelines 2.3 und 2.4.
  2. Neue Vorgaben QR-Rechnung: Handlungsbedarf für KMU (mit Standard-Software). SIX Group, Factsheet, 19. August 2025.
  3. Anpassung der Adressen in Zahlungsaufträgen und Umstellung der ISO-20022-Meldungsversionen: Handlungsbedarf für KMU mit Standard-Software. SIX Group, Factsheet, 19. August 2025.
  4. eBill surpasses four million users and further expands direct debit functions (auf Englisch). SIX Group, Medienmitteilung, August 2026.
  5. Instant payments (auf Englisch). SIX Group, Seite zu Instant Payments in der Schweiz.
  6. Kontoreporting. UBS Schweiz, Formate camt.053 und camt.054.
  7. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), Art. 26. Fedlex, SR 641.20.
  8. MWST-Sätze der Schweiz. Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
  9. 13. AHV-Rente: Umsetzung der Initiative (auf Italienisch). Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Seite aktualisiert am 25. September 2026.
  10. Jährliche Abrechnung (auf Italienisch). Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
  11. Obligationenrecht, Art. 958f. Fedlex, SR 220.
  12. Ab 2016 verlangt der Bundesrat von seinen Lieferanten elektronische Rechnungen. Bundesrat, Medienmitteilung, 8. Oktober 2014.

Geschrieben von Alexandru Ciobanu. Quellen geprüft am 29. September 2026. Wenn dir eine Zahl falsch vorkommt, schreib uns an info@digitam.ch.

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