KI-Telefonassistent und WhatsApp: die Schweizer Regeln 2026.
Was das Schweizer Recht verlangt, was du aufzeichnen darfst, was sich bei WhatsApp geändert hat und wann es sich wirklich lohnt, eine Maschine antworten zu lassen.
33,8%
der Befragten in der Schweiz finden es attraktiv, am Telefon mit einem Chatbot zu sprechen. Bei schriftlichen Fragen ist die Maschine viel eher willkommen.
Comparis, 2026Auf einen Blick
- In der Schweiz ist ein KI-Assistent am Telefon oder auf WhatsApp erlaubt. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es nicht: Es gilt das nDSG.
- Er muss sofort sagen, dass er eine KI ist. Hast du Kunden in der EU, verlangt das ab dem 2. August 2026 auch der AI Act.
- Wenn er Anrufe transkribiert und zusammenfasst, sagt er das vorher. Die Ausnahme für Bestellungen und Reservationen gilt nur für Aufnahmen als Beweismittel.
- Auf WhatsApp Business ist ein Bot erlaubt, der deine Kunden bedient. Metas Verschärfung betraf die universellen KI-Assistenten.
Es ist 19:12 Uhr, die Garage ist geschlossen, und eine Kundin ruft wegen des Pneuwechsels an. Ein KI-Telefonassistent nimmt ab: «Guten Abend, hier ist der KI-Assistent der Garage. Wie kann ich Ihnen helfen?» Eine Minute später steht der Termin am Donnerstag in der Agenda, und der Inhaber hat die Zusammenfassung auf dem Handy.
Das ist ein Beispiel: die Szene, die wir in unseren Demos vorspielen. Das geht auch in der Schweiz, unter drei Bedingungen: sagen, dass es eine KI ist, wissen, was aufgezeichnet wird, und wissen, wo die Daten landen. Und auf WhatsApp bleibt der Bot deiner Firma erlaubt, auch nach den Schlagzeilen vom Januar, wonach Meta «Chatbots verbietet».
Was Schweizer Kunden akzeptieren
Die jährliche Umfrage von Comparis zu KI-Assistenten (Innofact, März 2026, 1’035 Personen aus allen Landesteilen) fragt auch, wann man lieber mit einer Maschine als mit einem Menschen zu tun hat1. Bei einfachen, schriftlichen Fragen ist die Antwort klar.
70,4%
bevorzugen einen Chatbot, wenn sie wissen wollen, wo eine Lieferung gerade steht.
Comparis, 202658%
bevorzugen ihn bei Fragen zu Produkten oder Dienstleistungen.
Comparis, 2026Am Telefon lässt die Begeisterung nach. Nur 33,8% der Befragten finden es attraktiv, am Telefon mit einem Chatbot zu sprechen, kaum mehr als 2024 mit 31,4%. Und 62,9% sind nicht bereit, einem Chatbot mehr Fehler zu verzeihen als einem Menschen.
Für ein KMU heisst das: Ein Sprachassistent funktioniert, wenn er wenige Dinge gut macht (Öffnungszeiten, Verfügbarkeiten, Termine, Anliegen, die er an jemanden weitergibt) und sofort mit einem Menschen verbindet, wenn es nötig ist. Was nicht funktioniert: eine Stimme, die so tut, als wüsste sie alles.
Erste Regel: sofort sagen, dass es eine KI ist
In der Schweiz gibt es kein Gesetz über künstliche Intelligenz. Es gibt das neue Datenschutzgesetz (nDSG), in Kraft seit dem 1. September 2023, und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) betont seit 2023 immer wieder, dass es auch für KI gilt2. Zur Transparenz schreibt er:
«Bei intelligenten Sprachmodellen, die direkt mit den Nutzerinnen und Nutzern kommunizieren, haben diese ein Recht darauf zu wissen, ob und in welchem Mass sie mit einer Maschine kommunizieren und ob die von ihnen eingegebenen Daten zur Verbesserung der selbstlernenden Programme oder zu anderen Zwecken verwendet werden.»
Am 28. Januar 2026, am Datenschutztag, hat der EDÖB das wiederholt: Wer einen solchen Dienst nutzt, muss «erkennen können, ob er es mit einer KI zu tun hat»3.
In der Praxis genügt der erste Satz: «Guten Abend, hier ist der KI-Assistent der Schreinerei.» Es braucht weder eine Roboterstimme noch eine minutenlange Ansage. Es braucht nur eines: Niemand soll mitten im Gespräch merken, dass er mit einer Maschine gesprochen hat.
- Die Stimme einer echten Person. Soll der Assistent mit deiner Stimme sprechen? Für den EDÖB muss der Einsatz von Programmen, mit denen sich Sprachnachrichten identifizierbarer Personen fälschen lassen, immer klar erkennbar sein2. Eine neutrale Stimme umgeht das Problem.
- Kunden in der EU. Ab dem 2. August 2026 verpflichtet der AI Act der EU (Art. 50) Anbieter von Chatbots und Sprachassistenten, den Menschen zu sagen, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist. Das gilt auch für Anbieter ausserhalb der EU, wenn ihr Dienst Menschen in der EU erreicht4.
Zweite Regel: Anrufe aufzeichnen und transkribieren
Um ein Telefongespräch zu transkribieren und zusammenzufassen, muss der Assistent mithören und es meist auch speichern. Hier kommt das Strafgesetzbuch ins Spiel.
Wer ein nichtöffentliches Gespräch ohne Einwilligung der anderen Gesprächsteilnehmer aufnimmt, macht sich strafbar, auch wenn er selbst daran teilnimmt (Art. 179ter StGB)5. Es gibt eine Ausnahme: Im Geschäftsverkehr ist es nicht strafbar, Telefongespräche über Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Diese Aufnahmen dürfen aber nur als Beweismittel verwendet werden (Art. 179quinquies StGB).
Der EDÖB erklärt, dass diese Ausnahme eng gefasst ist6:
- sie gilt für «Massengeschäfte» mit einer gewissen Dringlichkeit, etwa eine Telefonlinie für Reservationen;
- sie gilt nicht für eine Reklamation, und bei einer umfassenderen Verhandlung am Telefon ist es sinnvoll, gleich zu Beginn zu sagen, dass aufgezeichnet wird;
- dienen die Aufnahmen der Schulung des Personals oder der Kontrolle des Verkaufs, muss man vorher informieren, und fürs Marketing dürfen sie nicht verwendet werden.
Ein Assistent, der transkribiert, zusammenfasst und in deine Business-Software schreibt, nutzt das Gespräch für weit mehr als für Beweiszwecke. Der einfache Weg: Er sagt es gleich zu Beginn, im selben Satz, in dem er sich als KI vorstellt, und du schreibst es in die Datenschutzerklärung (Art. 19 nDSG)7.
Ein erster Satz, der funktioniert
In einen Satz passen die drei Dinge, die es braucht: wer antwortet, was mit dem Anruf passiert und wie man einen Menschen erreicht.
«Guten Abend, hier ist der KI-Assistent der Garage. Das Gespräch wird transkribiert, damit Ihr Anliegen vorbereitet werden kann. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten, sagen Sie es mir einfach.»
Das ist ein Leitfaden, keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall frag dein Treuhandbüro oder einen Anwalt.
Dritte Regel: WhatsApp Business nach Metas Verschärfung
Im Oktober 2025 hat Meta die Bedingungen von WhatsApp Business geändert: Ab dem 15. Januar 2026 durften KI-Anbieter die Plattform nicht mehr nutzen, um Assistenten anzubieten, wenn der Assistent das Hauptprodukt ist und nicht bloss eine Zusatzleistung8. Daher die Schlagzeile «WhatsApp verbietet Chatbots». Für den Bot deiner Firma stimmt das nicht: Meta hat klargestellt, dass die Regel nicht für Unternehmen gilt, die KI einsetzen, um ihre eigenen Kunden zu bedienen, etwa ein Reisebüro mit seinem Bot für den Kundendienst.
| Datum | Was passiert ist |
|---|---|
| 15.10.2025 | Meta ändert die Bedingungen: Universelle KI-Assistenten der Konkurrenz müssen raus8. |
| 24.12.2025 | Die italienische Wettbewerbsbehörde verpflichtet Meta, die neuen Bedingungen auszusetzen9. |
| 15.1.2026 | Die neuen Bedingungen treten in Kraft. |
| 4.3.2026 | Meta lässt konkurrierende Assistenten wieder zu, aber gegen Bezahlung10. |
| 9.6.2026 | Die Europäische Kommission ordnet an, den Zugang für konkurrierende Assistenten im Europäischen Wirtschaftsraum bis zum Abschluss der Untersuchung wieder kostenlos zu öffnen10. |
Das ist ein Kräftemessen zwischen Meta und den Anbietern universeller Assistenten wie ChatGPT oder Perplexity8. Für einen Bot, der Termine vereinbart, ändert sich nichts. Für dich gelten die Regeln von WhatsApp Business, aktualisiert am 23. September 202611:
- du darfst einer Person nur schreiben, wenn sie dir ihre Nummer gegeben und zugestimmt hat, deine Nachrichten zu erhalten;
- du darfst innerhalb von 24 Stunden nach der letzten Nachricht des Kunden automatisch antworten, musst aber einen schnellen, klaren Weg zu einem Menschen anbieten: eine Person im Chat, eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse, die Website oder das Geschäft;
- ausserhalb dieser 24 Stunden darfst du nur Nachrichten auf Basis von Vorlagen senden, die Meta genehmigt hat.
Zu den Kosten: Seit dem 1. Juli 2025 verrechnet Meta pro Nachricht, und zwar nur die Vorlagen12. Normale Antworten im 24-Stunden-Fenster, das der Kunde mit seiner Nachricht öffnet, sind kostenlos, ebenso «Utility»-Vorlagen (etwa eine Terminbestätigung), die in diesem Fenster verschickt werden. Werbenachrichten kosten immer. Ein Bot, der antwortet, wenn dir jemand schreibt, kostet dich also nichts an Meta-Gebühren; die Erinnerung, die nach Ablauf des Fensters verschickt wird, hingegen schon.
Wo Stimme, Texte und Daten landen
Telefonassistent, virtuelle Sekretärin, automatischer Telefonbeantworter: Die Namen wechseln, aber dahinter steckt fast nie ein einzelnes Programm. Meist ist es eine Kette: der Telefonanbieter, ein Dienst, der die Sprache transkribiert, ein Sprachmodell, das antwortet, eine synthetische Stimme und schliesslich deine Agenda oder deine Business-Software. Jedes Glied kann ein anderer Anbieter sein, oft im Ausland. Das nDSG verlangt dazu ein paar klare Dinge7.
- Ein Vertrag mit allen, die Daten für dich bearbeiten (Art. 9). Der Anbieter macht nur, was du selbst tun dürftest, gewährleistet die Datensicherheit und zieht andere nur mit deiner Erlaubnis bei.
- Angemessener Schutz oder Garantien (Art. 16). Daten dürfen in Staaten gehen, deren Datenschutz der Bundesrat als angemessen einstuft, etwa die Staaten der EU. In die USA dürfen sie seit dem 15. September 2024 an Unternehmen gehen, die nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind13. Sonst braucht es Garantien, etwa vom EDÖB anerkannte Vertragsklauseln.
- Die Informationspflicht (Art. 19). Wer anruft oder schreibt, muss erfahren können, wer seine Daten bearbeitet, zu welchem Zweck, an wen du sie weitergibst und, falls sie ins Ausland gehen, in welchen Staat.
Wer vorsätzlich Daten ohne diese Voraussetzungen ins Ausland übermittelt oder sie einem Anbieter ohne die Voraussetzungen von Art. 9 anvertraut, riskiert eine Busse bis CHF 250’000 (Art. 61). Dafür braucht es einen Strafantrag der betroffenen Person und Vorsatz. Kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, vorher die richtigen Fragen zu stellen.
Die Fragen an deinen Anbieter
- Wohin geht die Stimme, und wird sie gespeichert?
- Wo bleiben Transkripte und Zusammenfassungen, und wie lange?
- Welches Modell liest die Gespräche, und wird es damit trainiert?
- Wer sind die Unterauftragnehmer, und in welchen Ländern arbeiten sie?
- Kannst du die Gespräche jederzeit nachlesen und löschen?
Bevor wir Digitam Voice einschalten, sagen wir dir schriftlich, wo die Anrufe verarbeitet werden, wo Transkripte und Zusammenfassungen gespeichert werden, welches KI-Modell sie liest und wie lange sie aufbewahrt werden. Wenn ein Anbieter darauf keine Antwort weiss, ist das auch eine Antwort. Dieselben Fragen gelten für jedes KI-Tool: Wir erklären sie im Artikel über ChatGPT und das nDSG.
Wann sich ein Telefonassistent mit KI lohnt und wann nicht
Er lohnt sich dort, wo Anrufe und Nachrichten sich ähneln und genau dann kommen, wenn niemand abnehmen kann:
- das Tessiner Grotto, das am Freitagabend Reservationen für Samstag entgegennimmt, während alle an den Tischen servieren;
- die Garage, in der die Person, die abnehmen könnte, gerade unter einem Auto liegt;
- das Treuhandbüro, das auf WhatsApp die Anfrage für einen Lohnausweis erhält und sie an die richtige Person weiterleitet.
Das sind Beispiele. Ein echter Fall: Auf WhatsApp arbeiten wir mit einem Immobilienbüro mit fünf Maklern in der Region Lugano. Die Automatisierung transkribiert die Sprachnachrichten der Kunden und bereitet einen Antwortentwurf mit passenden Objekten vor; die Anfragen landen in einem einzigen Dashboard statt verstreut auf den Handys der Makler. Und wenn der Anruf eine Offertanfrage ist, kann der Entwurf mit Digitam Quote schon bereitliegen, wenn du auflegst.
Wann es sich nicht lohnt
- Du bekommst wenige Anrufe und kannst alle selbst beantworten. Oft reicht eine Website, die die einfachen Fragen beantwortet: siehe was eine Website in der Schweiz kostet.
- Deine Kunden rufen bei echten Notfällen an, etwa bei einem schweren Defekt oder einem gesundheitlichen Problem. Da nimmt ein Mensch ab, oder der Assistent stellt den Anruf sofort durch.
- Bei den Tests versteht der Assistent die Kunden in einer Sprache oder in ihrem Dialekt schlecht. Für diese Sprache wird er nicht eingeschaltet.
- Deine Kunden rufen an, gerade weil sie mit dir sprechen wollen. Wenn dein Geschäft von der persönlichen Beziehung lebt, kühlt eine KI-Stimme sie ab.
Wenn du hören willst, wie das in deinem Betrieb klingt, gibt es die Live-Demo von Digitam Voice: Du hörst, wie er antwortet, einen Termin vereinbart und dir die Zusammenfassung hinterlässt. Dann entscheidest du.
Quellen
- Bereits drei Viertel der Bevölkerung nutzen KI-Helfer wie ChatGPT & Co. Comparis, Medienmitteilung vom 2. April 2026; Umfrage von Innofact im März 2026 bei 1’035 Personen aus allen Regionen der Schweiz.
- KI und Datenschutz (auf Italienisch). EDÖB, Seite veröffentlicht am 24. September 2025, mit den Mitteilungen vom 9. November 2023 und vom 8. Mai 2025.
- Datenschutztag 2026: Einsatz generativer KI und Herausforderungen für den Datenschutz (auf Italienisch). EDÖB, 28. Januar 2026.
- EU AI Act Article 50 Transparency Obligations Go Live (auf Englisch). Baker Botts, 10. September 2026.
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), SR 311.0. Fedlex, Art. 179bis, 179ter und 179quinquies.
- Aufzeichnung von Gesprächen (auf Italienisch). EDÖB, Informationsseite.
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1. Fedlex, in Kraft seit dem 1. September 2023: Art. 9, 16, 19 und 61.
- WhatsApp changes its terms to bar general-purpose chatbots from its platform (auf Englisch). Ivan Mehta, TechCrunch, 18. Oktober 2025.
- Meta AI: the Italian Competition Authority orders Meta to suspend the terms excluding competing AI Chatbots from WhatsApp (auf Englisch). Italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità garante della concorrenza e del mercato), 24. Dezember 2025.
- Commission imposes interim measures on Meta to preserve free access to WhatsApp for rival AI assistants (auf Englisch). Europäische Kommission, Medienmitteilung IP/26/1276, 9. Juni 2026.
- WhatsApp Business Messaging Policy (auf Englisch). WhatsApp, aktualisiert am 23. September 2026.
- Pricing on the WhatsApp Business Platform (auf Englisch). Meta for Developers, Preise pro Nachricht, gültig seit dem 1. Juli 2025.
- Datenschutzverordnung (DSV), SR 235.11. Fedlex, Anhang 1 (Staaten mit angemessenem Datenschutz; USA für zertifizierte Unternehmen seit dem 15. September 2024).
Geschrieben von Alexandru Ciobanu. Quellen geprüft am 24. September 2026. Wenn du eine Zahl findest, die nicht stimmt, schreib uns an info@digitam.ch.
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