Was kostet eine Website in der Schweiz im Jahr 2026?

Die richtige Rechnung geht über drei Jahre, nicht über den ersten Monat. Was den Preis in die Höhe treibt, was das Gesetz so oder so verlangt und wann du gar keine neue Website brauchst.

CHF 1’934

kostet unsere einfachste Website in drei Jahren: CHF 890 für die Erstellung plus 36 Monate Betreuung im Abo Base.

Preisliste Digitam, 2026

Kurz gesagt

  • Zwei Offerten vergleichst du, indem du den Startpreis und 36 Monate Betreuung zusammenzählst. Die Website, die am ersten Tag am günstigsten ist, ist nach drei Jahren nicht immer die günstigste.
  • Der Preis steigt mit Seiten, Sprachen, Texten und Funktionen. Am meisten unterschätzt werden die Texte.
  • Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweis braucht auch die kleinste Website, sobald sie ein Formular hat oder Besuche zählt. Hosting in der Schweiz ist eine Wahl, keine Pflicht.
  • Wenn deine Aufträge über Mundpropaganda und ein gepflegtes Google Unternehmensprofil kommen, brauchst du vielleicht gar keine neue Website.

Ein Malergeschäft in Bellinzona will wissen, was eine Website kostet. Auf dem Tisch liegen zwei Offerten: CHF 1’200 die erste, CHF 3’500 die zweite. Die Wahl scheint klar, bis der Blick auf die Zeile darunter fällt. Die erste verlangt danach CHF 95 im Monat bei zwei Jahren Mindestlaufzeit, die zweite CHF 29 im Monat ohne Mindestlaufzeit.

Nach drei Jahren hat die erste Website CHF 4’620 gekostet, die zweite CHF 4’544. Das Beispiel ist erfunden, aber genau diese Rechnung lohnt sich bei jeder Offerte.

Was kostet eine Website? Die Rechnung über drei Jahre

Eine Website hat zwei Preise. Da ist der Preis für den Bau, den du einmal bezahlst. Und da ist der Preis für den Betrieb, den du jeden Monat bezahlst: Domain, Hosting, Sicherheitsupdates, Backups, kleine Änderungen. Den zweiten vergisst man, weil er klein ist, aber über drei Jahre kann er so stark ins Gewicht fallen wie der erste.

Drei Jahre ist der Zeitraum, mit dem wir rechnen: lang genug, damit die Fixkosten sichtbar werden, und kurz genug, dass eine gut gemachte Website noch nicht neu gebaut werden muss. Hat eine Offerte eine längere Mindestlaufzeit, rechne die ganze Laufzeit ein.

Für echte Zahlen nehmen wir unsere eigene Preisliste, die einzige, die wir bis auf den letzten Franken kennen1. Fondamenta ist die Website mit bis zu drei Seiten, Texte inklusive. Orizzonte geht bis fünf Seiten in zwei Sprachen. Custom ist das Projekt nach Mass, mit Onlineshop oder Kundenbereichen. Seriöse unabhängige Studien zu den Preisen von Websites in der Schweiz kennen wir keine: Die «Durchschnittswerte», die im Netz kursieren, sind meist Preislisten, die Portale und Agenturen gesammelt haben.

Die Rechnung über 36 Monate, mit der Preisliste von Digitam
WebsitePreis und BetreuungIn 36 Monaten
FondamentaCHF 890, dann CHF 29 im Monat (Abo Base)CHF 1’934
OrizzonteCHF 1’390, dann CHF 49 im Monat (Senza Pensieri)CHF 3’154
Customab CHF 1’900, dann CHF 89 im Monat (Business PRO)ab CHF 5’104
Quelle: Preisliste Digitam, September 2026. Das Betreuungsabo wählst du separat und kannst es jederzeit kündigen: Die Kombinationen sind nur Beispiele. Jede weitere Sprache kostet CHF 200.

Bei der Betreuung solltest du nicht sparen. Eine Website ohne Updates und Backups geht früher oder später kaputt, meistens genau dann, wenn du sie brauchst. Wichtig ist hingegen zu wissen, wofür du bezahlst: wie viele Änderungen inbegriffen sind, ob es eine Mindestlaufzeit gibt und was passiert, wenn du wechseln willst.

Den Preis einer Website rechnest du auf drei Jahre.

Was den Preis in die Höhe treibt

Zwischen der einfachsten Website und einem Projekt nach Mass liegt der Unterschied fast ganz in der Arbeit von Menschen, nicht in der Technik. Diese Posten verändern die Rechnung.

  • Die Seiten. Jede muss durchdacht, geschrieben und gestaltet werden. Vielen Betrieben reichen drei: wer du bist, was du machst, wie man dich findet. Eine eigene Seite pro Dienstleistung hilft allen, die auf Google genau diese Dienstleistung suchen, ist aber zusätzliche Arbeit.
  • Die Sprachen. In der Schweiz braucht man oft mehrere, und jede Sprache ist eine weitere Website, die übersetzt, gegengelesen und aktuell gehalten werden muss. Bei uns kostet jede Sprache CHF 200. Anderswo frag nach, wer übersetzt und wer gegenliest.
  • Texte und Fotos. Gut zu erklären, was du machst, ist schwierig, gerade weil du es zu gut kennst. Und echte Fotos aus der Werkstatt oder vom Team sagen mehr als jedes Stockfoto. Frag nach, wer die Texte schreibt und wer fotografiert.
  • Die Funktionen. Reservationen, Onlineshop, Kundenbereich, Anbindung an die Business-Software oder an WhatsApp. Jede davon bringt am Anfang Arbeit und danach Wartung.

Sechs Fragen für jede Offerte

  1. Ist die MWST inbegriffen oder nicht? Der Normalsatz liegt bei 8,1%3: Bei einer Website für CHF 3’500 macht das CHF 283.50 aus.
  2. Was ist in der Monatsgebühr enthalten? Und gibt es eine Mindestlaufzeit?
  3. Wie viele Änderungen sind inbegriffen? Und was kostet eine zusätzliche Stunde?
  4. Wer schreibt die Texte und wer macht die Fotos? Wenn das an dir hängen bleibt, rechne es ein: Das sind deine Stunden.
  5. Auf wen ist die Domain registriert? Auf deine Firma, nicht auf die Agentur.
  6. Was nimmst du mit, wenn du die Agentur wechselst? Texte, Fotos und die Anfragen aus den Formularen auf jeden Fall. Noch besser, wenn auch die Website mitkommt.

Was das Gesetz so oder so verlangt

Auch die Website einer Schreinerei mit nur drei Seiten sammelt Personendaten, wenn sie ein Kontaktformular hat. Und fast immer liest sie etwas vom Gerät der Besucher aus, zum Beispiel um die Besuche zu zählen. Diese Regeln gelten unabhängig vom Preis.

Die Datenschutzerklärung

Das neue Datenschutzgesetz (nDSG), in Kraft seit dem 1. September 2023, verlangt, dass du die Leute informierst, wenn du ihre Daten sammelst. Mindestens: wer du bist und wie man dich erreicht, wofür du die Daten verwendest, an wen du sie weitergibst und, wenn sie ins Ausland gehen, in welchen Staat (Art. 19)4. Wer vorsätzlich nicht informiert, riskiert eine Busse bis CHF 250’000 (Art. 60). Dafür braucht es einen Strafantrag der betroffenen Person, und gebüsst wird in der Regel die verantwortliche Person, nicht die Firma.

Cookies und Statistiken

Das Fernmeldegesetz erlaubt es, Daten auf dem Gerät der Besucher zu lesen, wie es ein Cookie für Statistiken tut, unter zwei Bedingungen: Die Person wird über den Zweck informiert und kann ablehnen (Art. 45c FMG)5. In der Praxis brauchst du eine Seite, die erklärt, welche Cookies du verwendest und warum, und eine einfache Möglichkeit, Nein zu sagen.

Hosting in der Schweiz: eine Wahl, keine Pflicht

Kein Gesetz verpflichtet ein KMU, seine Website auf Schweizer Servern zu betreiben. Das nDSG erlaubt es, Daten in Staaten zu übermitteln, die der Bundesrat als angemessen einstuft, und auf dieser Liste stehen alle Länder der Europäischen Union6. Die Websites, die wir bauen, laufen auf Servern in der Schweiz, weil uns das lieber ist. Schlägt dir eine andere Agentur Server in der EU vor, ist das rechtlich genauso in Ordnung: Du schreibst einfach in die Datenschutzerklärung, in welchem Staat die Daten liegen.

Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall frag dein Treuhandbüro oder einen Anwalt.

Tempo und Handy: zwei Werte zum Nachprüfen

In der Schweiz kamen im August 2026 42,9% der Seitenaufrufe von einem Handy und 55,3% von einem Computer7. Also fast jeder zweite Seitenaufruf. Für Google zählt das Handy noch mehr: Seit dem 5. Juli 2024 liest und indexiert Google Websites nur noch mit seinem Programm für Smartphones, und Inhalte, die sich auf dem Handy gar nicht öffnen lassen, werden nicht mehr indexiert8.

2,5 s

darf es höchstens dauern, bis der Hauptinhalt einer Seite erscheint, und zwar bei mindestens drei von vier Besuchen. So lauten die Schwellenwerte von Google.

Google, web.dev

Diese Werte heissen Core Web Vitals, die «Vitalwerte» einer Seite. Google legt drei Schwellenwerte fest und misst Handy und Computer getrennt9:

  • Der Hauptinhalt erscheint innerhalb von 2,5 Sekunden.
  • Die Seite reagiert innerhalb von 200 Millisekunden, wenn man sie antippt.
  • Die Seite springt beim Laden nicht: Der Wert, der die Verschiebungen misst, bleibt unter 0,1.

Das kannst du in zwei Minuten selbst prüfen. Öffne PageSpeed Insights, das kostenlose Tool von Google, füge die Adresse deiner Website ein und schau dir die Ergebnisse für das Handy an. Fehlen oben die Daten aus echten Besuchen, hat die Website noch wenig Traffic: Dann zählt der Test des Tools weiter unten.

Eine langsame Website bringst du nicht mit einem teureren Paket in Ordnung, sondern mit Bildern in der richtigen Grösse, weniger externen Programmen auf der Seite (Chat, Videos, Statistiken) und einem guten Hosting. Frag die Agentur, die dir die Offerte macht, wie sie die Geschwindigkeit misst.

Wenn du online verkaufen willst

Ein Onlineshop ist eine ganz andere Aufgabe als eine Website, die dein Unternehmen vorstellt. Die Website baust du einmal, den Shop betreibst du jeden Tag: Produkte, Preise, Lager, Versand, Retouren. Bevor du fragst, was eine E-Commerce-Lösung kostet, frag dich, wer sie aktuell halten wird. Dazu kommen ein paar Regeln, die du kennen solltest.

  • Die Angaben zum Anbieter. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt von allen, die online verkaufen, klare Angaben zu Identität und Adresse, E-Mail inklusive. Dazu kommen eine Erklärung der Schritte bis zum Vertragsabschluss, die Möglichkeit, Fehler vor der Bestellung zu korrigieren, und eine sofortige elektronische Bestätigung der Bestellung (Art. 3 Abs. 1 Bst. s UWG)10.
  • Die Zahlung. TWINT gibt über 6 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz an und schreibt, dass rund 84% der Onlineshops TWINT akzeptieren. Das sind Angaben des Unternehmens, Stand August 202511. Für ein Schweizer Publikum kommst du kaum darum herum.
  • Kundschaft in der EU. Verkaufst du an Konsumentinnen und Konsumenten in der Europäischen Union, gilt seit dem 28. Juni 2025 die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit auch für Onlineshops, auch für solche, die von ausserhalb der EU verkaufen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro12.

Bei uns gehört ein Onlineshop zur Custom-Lösung, ab CHF 1’900. Wenn du aber zehn Produkte an Kunden verkaufst, die dich schon kennen, reicht manchmal weniger: eine Seite mit den Produkten, ein Bestellformular und Zahlung mit TWINT.

Wann du keine neue Website brauchst

Manchmal hat, wer eine neue Website will, eigentlich ein anderes Problem. Bevor du eine Offerte unterschreibst, unsere oder eine andere, schau, ob einer dieser Fälle auf dich zutrifft.

Wann es sich nicht lohnt

  • Deine Aufträge kommen über Mundpropaganda und dein Google Unternehmensprofil. Dann pflege lieber das: richtige Angaben, Öffnungszeiten an Feiertagen, Fotos, Bewertungen. Wie das geht, erklären wir im Leitfaden zur lokalen SEO in der Schweiz.
  • Die Website ist da, sie ist schnell und funktioniert auf dem Handy, aber die Texte sind veraltet. Dann braucht es neue Texte, keine neue Website.
  • Du arbeitest mit wenigen Stammkunden oder nur an öffentlichen Ausschreibungen. Dann reicht eine Seite, die sagt, wer du bist und wie man dich erreicht.

Willst du hingegen wissen, ob dich Kunden finden, wenn sie eine künstliche Intelligenz um Rat fragen, dann lies, wie du bei ChatGPT gefunden wirst.

Und wenn du nicht weisst, welcher Fall auf dich zutrifft, ist genau dafür die Web Strategy Session da: ein Telefonat von 15 Minuten, kostenlos, um herauszufinden, was du wirklich brauchst. Brauchst du keine neue Website, sagen wir dir das schon im Gespräch. Brauchst du eine, erstellen wir dir einen kostenlosen Entwurf, damit du das Ergebnis siehst, bevor du entscheidest.

Quellen

  1. Websites: Pakete und Betreuungsabos. Digitam SAGL, Preisliste gültig im September 2026.
  2. Leitfaden von Google zur Optimierung für Funktionen mit generativer KI in der Google Suche (auf Italienisch). Google Search Central, aktualisiert am 10. Juli 2026.
  3. Mehrwertsteuersätze in der Schweiz (auf Italienisch). Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Sätze gültig seit 1. Januar 2024.
  4. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1. Fedlex, in Kraft seit 1. September 2023: Art. 19 (Informationspflicht), 60 und 64 (Bussen).
  5. Fernmeldegesetz (FMG), SR 784.10. Fedlex, Art. 45c (Daten auf fremden Geräten).
  6. Verordnung über den Datenschutz (DSV), SR 235.11. Fedlex, Anhang 1: Staaten mit angemessenem Datenschutz.
  7. Desktop vs Mobile vs Tablet Market Share Switzerland. StatCounter Global Stats, Daten vom August 2026.
  8. Mobile-indexing-vLast-final-final.doc. John Mueller, Google Search Central Blog, 3. Juni 2024.
  9. Web Vitals. Google, web.dev. Die Schwellenwerte sind die aktuell gültigen; die Seite wurde zuletzt am 31. Oktober 2024 aktualisiert.
  10. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241. Fedlex, Art. 3 Abs. 1 Bst. s (elektronischer Geschäftsverkehr).
  11. More than 6 million people in Switzerland use TWINT. TWINT AG, Medienmitteilung vom 19. August 2025.
  12. Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. EUR-Lex: Art. 2 Abs. 2 Buchst. f, Art. 3 Nr. 4 und 23, Art. 4 Abs. 5.

Geschrieben von Alessandro Scerpella. Quellen geprüft am 18. September 2026. Wenn dir eine Angabe nicht stimmig erscheint, schreib uns an info@digitam.ch.

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