KI-Schulung für Unternehmen in der Schweiz: was dein Team lernen sollte.
In der Schweiz hat mehr als die Hälfte der Leute, die bei der Arbeit KI nutzen, damit schon gegen die Regeln der Firma verstossen. Ein Verbot bringt nichts. Eine gute KI-Schulung für Unternehmen passt in einen halben Tag Praxis und eine Seite Regeln.
74%
der Personen, die in der Schweiz bei der Arbeit KI nutzen, haben sich schon auf ein Ergebnis verlassen, ohne es zu prüfen.
KPMG / Universität Melbourne, 2025Auf einen Blick
- Von denen, die in der Schweiz bei der Arbeit KI nutzen, haben 52% damit schon gegen die Regeln der Firma verstossen, und 74% haben sich auf ein Ergebnis verlassen, ohne es zu prüfen.
- Ein Verbot reicht nicht. Was funktioniert: wenige schriftliche Regeln und ein halber Tag Praxis mit den Tools, die ihr schon nutzt.
- Privater Account und Firmenaccount sind nicht dasselbe: Der Vertrag ist ein anderer, und auch das, was mit den Daten passiert.
- Landen die Ergebnisse der KI in der EU, verlangt der AI Act Massnahmen, um die Leute zu schulen, die sie nutzen. Seit Juli 2026 in einer leichteren Form.
Dienstagmorgen in einer Arztpraxis mit vier Mitarbeitenden. Die Praxisassistentin soll einen dreiseitigen Befund für einen Brief zusammenfassen. Sie öffnet ChatGPT auf ihrem Handy, mit ihrem privaten Account, und fügt alles ein: Name des Patienten, Geburtsdatum, Diagnose. Zwei Minuten später ist die Zusammenfassung fertig, und sie ist sogar gut geschrieben.
Im Team weiss es niemand, und niemand hat ihr je gesagt, dass man das nicht macht. Die Arztpraxis ist erfunden; die Zahlen weiter unten zeigen, wie oft KI genau so genutzt wird, ohne Regeln. Dafür ist eine KI-Schulung für Unternehmen da: was man vermittelt, in welcher Reihenfolge und welche Regeln man vor dem Kurs aufschreibt.
Dein Team nutzt KI längst
Laut Bundesamt für Statistik gaben 47% der Schweizer Bevölkerung im Jahr 2025 an, generative KI zu nutzen, also Tools wie ChatGPT, Gemini oder Copilot, die Texte schreiben und Fragen beantworten. In Europa liegen nur Norwegen und Dänemark höher1.
Ein Teil davon findet den Weg ins Büro. In der Umfrage von Innofact für Comparis vom März 2026 nutzen 31,4% der Chatbot-Nutzer diese für die tägliche Arbeit, um Texte zusammenzufassen oder zu schreiben. Ein Jahr zuvor waren es 26,6%2. Unter den Schweizer Erwerbstätigen, die KPMG und die Universität Melbourne befragt haben, sagen 65%, dass sie KI bei der Arbeit regelmässig und bewusst nutzen3.
Auch wenn in der Firma niemand etwas entschieden hat: Die KI ist schon da, im Browser, auf dem Handy, in einem privaten Account. Offen ist nur, wie sie genutzt wird.
Das Risiko: KI ohne Regeln
KPMG und die Universität Melbourne haben 48’000 Personen in 47 Ländern befragt, rund tausend pro Land, zwischen November 2024 und Januar 2025. Über die Personen, die bei der Arbeit KI nutzen, sagt das Länderprofil der Schweiz Folgendes3:
52%
haben KI auf eine Weise genutzt, die gegen Regeln oder Richtlinien der Firma verstösst.
KPMG / Universität Melbourne, 202563%
haben wegen der KI Fehler in ihrer Arbeit gemacht.
KPMG / Universität Melbourne, 2025Im selben Profil sagen 74%, dass sie sich auf ein Ergebnis der KI verlassen haben, ohne zu prüfen, ob es stimmt, und 69%, dass sie mit KI erstellte Inhalte als eigene ausgegeben haben. Diese Werte liegen über dem weltweiten Durchschnitt: Weltweit haben 44% KI gegen die Regeln der Firma genutzt3.
Diese Fehler liegen nicht am Tool. Sie kommen von zwei Dingen, die niemand erklärt hat: was man einfügen darf, und was man prüfen muss, bevor man es verwendet.
Ein Verbot holt die KI nicht aus dem Büro.
Es verschiebt sie aufs private Handy.
Auch der Bund sieht das so. In seinem Tätigkeitsbericht 2025/2026 schreibt der EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter), er habe erreicht, dass die Mitarbeitenden, welche die KI-Strategie der Bundesverwaltung umsetzen, geschult werden und Zugang zu Lernmaterial erhalten4.
KI-Schulung im Unternehmen: das Programm für einen halben Tag
Für die meisten KMU reicht ein gut gemachter halber Tag, mit den echten Dokumenten der Firma und den Tools, die ihr schon nutzt. So bauen wir ihn auf.
- Wie die KI tickt (30 Minuten). Ein Sprachmodell sucht nicht die richtige Antwort: Es schreibt die wahrscheinlichste Fortsetzung. Darum liegt es bei Namen, Zahlen, Datumsangaben und Gesetzesartikeln mit voller Überzeugung falsch. Wer das versteht, vertraut ihm nicht mehr blind.
- Was man nicht einfügt (45 Minuten). Gesundheitsdaten, Löhne, Kundendaten mit Vor- und Nachnamen, Passwörter, Dokumente unter Berufsgeheimnis. Man lernt, die Daten vorher zu entfernen: «Kunde A» statt des Namens, keine Geburtsdaten, keine IBAN.
- Gut fragen (60 Minuten). Kontext, ein Beispiel, das Format des Ergebnisses. Wir arbeiten mit euren eigenen Fällen: die Zahlungserinnerung, die auf Französisch rausgehen muss, die Antwort auf eine Reklamation, das Protokoll der Sitzung vom Montag.
- Prüfen (45 Minuten). Jede Zahl, jeder Name und jedes Zitat wird an der Quelle überprüft. Es gibt nur eine Regel: Was du nicht prüfen kannst, verwendest du nicht.
- Die Hausregeln (30 Minuten). Wir lesen sie gemeinsam, besprechen die Zweifelsfälle und legen fest, wer nach dem Kurs die Fragen beantwortet.
Mit Pausen sind das vier Stunden.
| Abteilung | Ein sinnvoller Einsatz | Was du immer prüfst |
|---|---|---|
| Administration | Der Entwurf einer freundlichen Zahlungserinnerung, auf Französisch oder Italienisch | Beträge, Fristen, Name des Kunden |
| Verkauf | Die Antwort auf eine Anfrage per E-Mail | Preise und Konditionen: Sie kommen aus der Preisliste, nicht von der KI |
| Baustelle und Werkstatt | Eine Sprachnachricht, die zum Arbeitsrapport wird | Stunden, Material, Name der Baustelle |
| Geschäftsleitung | Die Zusammenfassung eines langen Vertrags | Die Klauseln, im Originaltext gelesen |
Braucht es mehr Zeit, bieten wir auch Kurse für Unternehmen und Fachleute an, online, vor Ort oder massgeschneidert.
Wann es keinen Kurs braucht
Wenn in der Firma niemand KI nutzt und ihr das auch nicht vorhabt, genügt eine Zeile in den internen Regeln. Und wenn die KI nur in einer bereits gebauten Automatisierung arbeitet, müssen nicht alle lernen, Prompts zu schreiben: Es reicht, wenn die Person, die das Ergebnis freigibt, weiss, worauf sie achten muss.
Die Hausregeln auf einer Seite
Die Regeln schreibt man vor dem Kurs, nicht danach. Eine Seite genügt. Ist sie länger, liest sie niemand ein zweites Mal.
Die Regeln auf einer Seite
- Was nie eingefügt wird. Gesundheitsdaten, Löhne, Kundendaten mit Namen, Passwörter, Dokumente unter Berufsgeheimnis. Wenn nötig, wird vorher anonymisiert.
- Welches Tool. Nur das von der Firma gewählte, mit dem Firmenaccount. Schreibt den Namen des Tools hin.
- Was geprüft wird. Fakten, Namen, Zahlen, Datumsangaben und Gesetzesartikel, immer an der Quelle.
- Wer unterschreibt. Ein mit KI erstellter Text geht nur mit dem Namen einer Person raus, die ihn ganz gelesen hat.
- Gegenüber Kunden. Spricht ein Kunde mit einem KI-Assistenten, im Chat, auf WhatsApp oder am Telefon, muss er das wissen.
- Wer bei Fragen hilft. Eine Person, mit Vor- und Nachnamen.
Zur Regel für die Kunden hält der EDÖB fest: Wer mit einem Sprachmodell spricht, hat das Recht zu wissen, ob er mit einer Maschine kommuniziert5.
Die Arztpraxis, mit den Regeln
Der Befund vom Dienstag
Der Befund enthält Gesundheitsdaten, und die gelten nach dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) als besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5)6. Dazu bestraft das Strafgesetzbuch auf Antrag Ärzte und ihre Hilfspersonen, die ein Geheimnis offenbaren, das ihnen infolge ihres Berufes anvertraut worden ist (Art. 321)7. Die Praxisassistentin ist eine Hilfsperson des Arztes.
Mit den Regeln auf einer Seite läuft derselbe Dienstag so: Der Befund landet nicht in einem privaten Chat. Will die Praxis KI für Zusammenfassungen nutzen, wählt sie ein Tool mit einem Vertrag zum Datenschutz, legt mit dem Arzt fest, was hinein darf, und klärt vorher mit einem Anwalt, ob das Berufsgeheimnis das zulässt. Die Zusammenfassung liest und unterschreibt der Arzt.
Privater Account oder Firmenaccount: nicht dasselbe
In der Umfrage von EY vom Mai 2026 sagen 29% der Befragten, dass in ihrer Firma private Accounts wie ChatGPT erlaubt sind, und für 8% sind sie der einzige Weg, KI zu nutzen8. In der Stichprobe von EY sind allerdings viele grosse Unternehmen.
| Merkmal | Privater Account | Firmenaccount |
|---|---|---|
| Wer mit dem Anbieter den Vertrag hat | Der Mitarbeiter selbst | Die Firma |
| Trainieren die Chats die Modelle? | Bei ChatGPT schon, wenn du die Option nicht ausschaltest | Nein: ChatGPT Business und Enterprise ausser mit deiner Zustimmung, Microsoft Copilot mit einem Geschäftskonto |
| Vertrag zur Auftragsbearbeitung | Nein | Ja: bei Microsoft inbegriffen, bei OpenAI auf Anfrage zu unterzeichnen |
| Wer entscheidet, wer was sieht | Der Mitarbeiter selbst | Die Firma |
Wenn du beim privaten Account bleibst, schalte wenigstens das Training aus: In ChatGPT geht das in den Einstellungen, unter Datenkontrollen. OpenAI warnt aber: Gibst du einer Antwort einen Daumen nach oben oder unten, kann das ganze Gespräch zum Training der Modelle verwendet werden, auch wenn du die Option ausgeschaltet hast9.
Für Kundendaten reicht ein privater Account nicht. Nach dem nDSG muss, wer in deinem Auftrag Daten bearbeitet, vertraglich an dich gebunden sein und die Datensicherheit gewährleisten können (Art. 9)6. Beim privaten Account besteht der Vertrag nicht zwischen der Firma und dem Anbieter. Mehr dazu im Artikel über ChatGPT und das nDSG.
Wenn du mit der EU arbeitest: was der AI Act verlangt
Der AI Act ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz. Er ist kein Schweizer Gesetz, kann dich aber trotzdem betreffen: Er gilt auch für Firmen ausserhalb der EU, wenn das vom KI-System erzeugte Ergebnis in der EU verwendet wird (Art. 2)12. Ein Beispiel: eine Agentur in Chiasso, die mit KI Texte und Offerten für italienische Kunden erstellt.
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, sich um die KI-Kompetenz ihres Personals zu kümmern, also um die Fähigkeit, KI mit Verstand zu nutzen. In der ersten Fassung mussten sie Massnahmen ergreifen, um «nach besten Kräften» sicherzustellen, dass ihr Personal über «ein ausreichendes Mass an KI-Kompetenz» verfügt12. Die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat den Artikel neu gefasst13.
«Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Massnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern [...]. Diese Pflicht verlangt von den Anbietern oder Betreibern nicht, für eine bestimmte Person ein bestimmtes Mass an KI-Kompetenz sicherzustellen.»
Einfach gesagt: Die Pflicht bleibt, aber sie verlangt Massnahmen, kein zertifiziertes Niveau. «Betreiber» (auf Englisch «deployer») ist, wer ein KI-System beruflich nutzt, also auch deine Firma. Eine Schulung mit euren Tools, mit schriftlichen Regeln und einer Liste, wer teilgenommen hat, ist der einfachste Weg zu zeigen, dass ihr euch Gedanken gemacht habt. Kein Kurs, auch unserer nicht, macht dich allein schon regelkonform.
In der Schweiz gibt es noch kein KI-Gesetz. Der Bundesrat lässt bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten14, und bis dahin gilt das Datenschutzgesetz. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung: Für deinen konkreten Fall frag dein Treuhandbüro oder einen Anwalt.
Möchtest du einen Kurs für dein Team, in der Firma oder online, dann schreib uns. Wir bauen ihn auf euren Tools und Dokumenten auf, ausgehend von der Seite mit den Regeln.
Quellen
- Verwendung generativer KI durch die Bevölkerung im Jahr 2025. Bundesamt für Statistik (BFS), 21. April 2026.
- Medienmitteilung von Comparis zur Nutzung von KI-Assistenten in der Schweiz. Umfrage von Innofact bei 1’035 Personen in allen Regionen, März 2026. Comparis, 2. April 2026.
- Trust, attitudes and use of artificial intelligence: A global study 2025. Key global findings and country insights. KPMG und Universität Melbourne, 2025. Weltweite Daten auf S. 5, Länderprofil der Schweiz auf S. 92. Umfrage zwischen November 2024 und Januar 2025 (auf Englisch).
- 33. Tätigkeitsbericht 2025/2026, Kapitel zur künstlichen Intelligenz. EDÖB, 30. Juni 2026.
- Update: Geltendes Datenschutzgesetz ist direkt auf KI anwendbar. EDÖB, 8. Mai 2025.
- Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG), SR 235.1, Art. 5 und 9. Fedlex, in Kraft seit 1. September 2023.
- Schweizerisches Strafgesetzbuch, SR 311.0, Art. 321. Fedlex.
- EY-Umfrage zur künstlichen Intelligenz in Schweizer Unternehmen. 604 Befragte, mehr als die Hälfte in Unternehmen mit über 1’000 Mitarbeitenden. EY Schweiz, 27. Mai 2026.
- How your data is used to improve model performance (auf Englisch). OpenAI, Hilfe-Center, abgerufen am 9. September 2026.
- Enterprise privacy at OpenAI (auf Englisch). OpenAI, aktualisiert am 8. Januar 2026.
- Enterprise data protection in Microsoft Copilot and Microsoft Copilot Chat (auf Englisch). Microsoft Learn, aktualisiert im August 2026.
- Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI Act), Art. 2, 4 und 113. EUR-Lex.
- Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, Art. 1 Nummer 5. Amtsblatt der EU vom 24. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026. EUR-Lex.
- KI-Regulierung: Bundesrat will Konvention des Europarats ratifizieren. Bundesrat, 12. Februar 2025.
Geschrieben von Alessandro Scerpella. Quellen geprüft am 9. September 2026. Falls dir eine Zahl nicht stimmig vorkommt, schreib uns an info@digitam.ch.
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